top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen


1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Marisa Hois, Schlittweg 1, 67166 Otterstadt, Tel.: +49(0) 163 - 4361859, E-Mail: info@marisahois-makeupartist.de, Internet: www.marisahois-makeupartist.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftragnehmer“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinsam auch „Parteien“).
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Demgegenüber ist Unternehmer gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.


2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen als Make-up und/oder Haarstyling Artist (nachfolgend „Leistungen“).
2.2. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
2.3. Für Verträge über die Lieferung von Wert- und Aktionsgutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wird. Wertgutscheine können beim Auftragnehmer entgeltlich erworben und dort eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt. Aktionsgutscheine werden unentgeltlich vom Auftragnehmer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben und können vom Auftraggeber beim Auftragnehmer ausschließlich im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.


3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers
3.1. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt des Angebots unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
3.2. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder
Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
3.3. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen unter Beachtung aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften sowie Bestimmungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
3.4. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3.5. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.

 

4. Personal und Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Auftragnehmer kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.


5. Vertragsschluss und Vertragssprache
5.1. Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen auf der Website des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber.
5.2. Die Beauftragung der vom Auftraggeber ausgewählten Leistungen gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang beim Auftragnehmer anzunehmen.
5.3. Die Annahme erfolgt durch den Auftragnehmer, indem er dem Auftraggeber eine Buchungsbestätigung inkl. Gesamtrechnung in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt oder den Auftraggeber zur Zahlung der Terminsicherungsgebühr auffordert.
5.4. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
5.5. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet der Auftragnehmer Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart wurden.

 

6. Widerrufsrecht
6.1. Als Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers.
6.2. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.


7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungsleistungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Auftraggeber die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Auftragnehmer insbesondere:
• alle erforderlichen Informationen, Bilder und Daten zur Verfügung stellen (insbesondere Allergien und Unverträglichkeiten des Auftraggebers und/oder dessen Gästen mitteilen);
• zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten bzw. dem Veranstaltungsort gestatten und
•die dem Auftraggeber vorab in elektronischer Form zugesendeten Dokumente (z.B. Brautinfo und Brautfragebogen) zur Kenntnisnehmen und beachten sowie falls erforderlich beantworten
sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Auftragnehmers zugeordnet wurden.
7.2. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
7.3. Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Auftragnehmer diese Leistungen beim Auftraggeber mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform auf aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.
7.4. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.
7.5. Die vom Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Auftraggeber die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des
Auftragnehmers hat, ist der Auftragnehmer von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen des Auftragnehmers verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Dem Auftragnehmer entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Auftragnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.


8. Lieferung und Einlösen von Aktionsgutscheinen
8.1. Aktionsgutscheine werden dem Auftraggeber per E-Mail, als Ausgabe auf dem Bildschirm oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers vor Ort überlassen.
8.2. Der Auftraggeber kann pro Bestellung nur einen Aktionsgutschein einlösen.
8.3. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, einzelne Leistungen von der Gutscheinaktion auszuschließen, sofern ein entsprechender Hinweis auf dem Aktionsgutschein vermerkt ist.
8.4. Der Auftraggeber hat den Aktionsgutschein vor Abschluss des Bestellungsvorgangs beim Auftragnehmer einzulösen. Nach Abschluss des Bestellungsvorgangs ist eine Einlösung des Aktionsgutscheins für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.
8.5. Der Betrag der Bestellung darf nicht den Wert des Aktionsgutscheins unterschreiten und muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben aus dem Aktionsgutschein an den Auftraggeber zu erstatten.
8.6. Soweit der Wert des Aktionsgutscheins den Betrag der Bestellung unterschreitet, hat der Auftraggeber den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Auftragnehmer zu erstatten. Hierfür kann der Auftraggeber eine von dem Auftragnehmer angebotene Zahlungsart auswählen.
8.7. Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Aktionsgutscheins findet nicht statt.
8.8. Es erfolgt keine Erstattung des Aktionsgutscheins, wenn der Auftraggber die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise beauftragten Leistungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts widerruft.
8.9. Der Aktionsgutschein ist nicht auf Dritte übertragbar und kann vor Leistungserbringung beim Auftragnehmer mit schuldbefreiender Wirkung nur durch die auf dem Aktionsgutschein genannte Person eingelöst werden. Der Auftragnehmer kann überprüfen, ob der jeweilige Aktionsgutscheininhaber rechtmäßiger Inhaber und berechtigt ist, den Aktionsgutschein einzulösen.


9. Lieferung und Einlösen von Wertgutscheinen
9.1. Wertgutscheine werden dem Auftraggeber per E-Mail oder als Ausgabe auf dem Bildschirm überlassen.
9.2. Wertgutscheine unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist gem. § 195 BGB und verlieren mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Jahr des Wertgutscheinkaufs ihre Gültigkeit. Ein dem Auftraggeber möglicherweise zustehendes Restguthaben wird
diesem bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben. Nach Eintritt des Ablaufdatums verfällt ein bestehendes Restguthaben.
9.3. Der Auftraggeber hat den Wertgutschein vor Abschluss des Bestellungsvorgangs beim Auftragnehmer einzulösen. Nach Abschluss des Bestellungsvorgangs ist eine Einlösung des Wertgutscheins für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.
9.4. Der Auftraggeber kann pro Bestellung auch mehrere Wertgutscheine einlösen.
9.5. Die Einlösung eines Wertgutscheins ist ausschließlich für die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen vorgesehen. Der Kauf von weiteren Wertgutscheinen durch Einlösung eines Wertgutscheins ist nicht möglich.
9.6. Soweit der Wert des Wertgutscheins den Betrag der Bestellung unterschreitet, hat der Auftraggeber den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Auftragnehmer zu erstatten. Hierfür kann der Auftraggeber eine von dem Auftragnehmer angebotene Zahlungsart auswählen.
9.7. Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Wertgutscheins findet nicht statt.
9.8. Der Wertgutschein ist auf Dritte übertragbar und kann von dem jeweiligen vor Leistungserbringung über die Website beim Auftragnehmer mit schuldbefreiender Wirkung eingelöst werden. Der Wertgutschein kann nicht eingelöst werden, soweit der jeweilige Inhaber nicht berechtigt oder geschäftsunfähig ist oder diesem die Vertretungsberechtigung fehlt und der Auftragnehmer hierüber Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hat.


10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
10.1. Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand bzw. gemäß dem vereinbarten Paketpreis vergütet. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO als Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2. Für An- und Abfahrten zum Ausführungs- bzw. Probetermin werden Fahrtkosten in Höhe von 1,00 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Gesamtkilometer ab dem Betriebssitz des Auftragnehmers.
10.3. Mit Zugang der Buchungsbestätigung nebst Gesamtrechnung wird eine nicht übertragbare Terminsicherungsgebühr in Höhe von 500,00 € sofort zur Zahlung fällig. Diese Gebühr dient der verbindlichen Reservierung und Freihaltung des vereinbarten Ausführungstermins im Kalender des Auftragnehmers und wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
10.4. Der verbleibende Restbetrag der Gesamtrechnung ist bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ausführungstermin ohne Abzug auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers zu überweisen.
10.5. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgeblich.
10.6. Nachträglich gebuchte Zusatzleistungen (z. B. spontane Gästestylings am Ausführungstag) werden im Anschluss an den Ausführungstermin gesondert in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.


11. Mängelhaftung
Für Mängel der erbrachten Leistung haftet der Auftragnehmer nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

 

12. Haftung für Schäden
12.1. Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
• bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
12.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 12.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
12.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.


13. Stornierung von Terminvereinbarungen
13.1. Der Auftraggeber kann seine Terminvereinbarung für eine Leistung des Auftragnehmers jederzeit vor Beginn der Leistungsausführung stornieren. Ein dem Auftraggeber als Verbraucher ggf. zustehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch das nachstehend geregelte Stornierungsrecht nicht eingeschränkt. Die Stornierung hat in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
13.2. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, kann der Auftragnehmer angemessenen Ersatz für bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen sowie den Ausfall verlangen. Es gilt folgende Stornierungsstaffelung auf die Gesamtvergütung:
• bei Stornierungen ab Vertragsschluss bis 61 Tage vor dem Leistungsbeginn: Es wird die geleistete Terminsicherungsgebühr in Höhe von 500,00 € als Ausfallentschädigung einbehalten.
• bei Stornierungen zwischen dem 60. Tag und 31. Tag vor dem Leistungsbeginn: 50 % der Vergütung.
• bei Stornierungen zwischen dem 30. Tag und 15. Tag vor dem Leistungsbeginn: 75 % der Vergütung.
• bei Stornierungen ab dem 14. Tag vor dem Leistungsbeginn (oder bei Nichterscheinen): 90 % der Vergütung.
13.3. Dem Auftraggeber steht ausdrücklich der Nachweis frei, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
13.4. Der Auftragnehmer behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Stornierungsbedingungen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistung konkret zu beziffern und zu belegen.
13.5. Im Falle einer wirksamen Stornierung werden bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers auf die geschuldete Entschädigung angerechnet. Übersteigt die geleistete Zahlung die geschuldete Entschädigung, wird der Differenzbetrag innerhalb von zwei (2) Wochen an den Auftraggeber zurückerstattet. Reicht die geleistete Zahlung zur Deckung der Entschädigung nicht aus, ist der verbleibende Betrag vom Auftraggeber nachzufordern und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.


14. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.


15. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Auftragnehmers während der Laufzeit des Vertrags nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Auftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Auftragnehmer die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.


16. Nennung als Referenzkunden
Der Auftragnehmer ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen.
Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite des Auftragnehmers erfolgen. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

 

17. Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.


18. Alternative Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.


19. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.


Stand: 03.08.2026

Nach oben

bottom of page